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Teilnahmebedingungen für Kurse und Veranstaltungen

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen (=Lehrgänge) der Ortsgruppe erfolgt grundsätzlich nur über das Anmeldeformular je Lehrgang auf der Homepage der Ortsgruppe.

Leistungen

Die Leistungen sind entsprechend der Ausschreibung zu entnehmen.

Teilnahmevoraussetzungen

An den Lehrgängen der Ortsgruppe kann grundsätzlich jedes Mitglied der Ortsgruppe teilnehmen.  Einzelne Lehrgänge sind auch für Nicht-Mitglieder oder Mitglieder anderer Ortsgruppen frei.  Dies wird jedoch gesondert in der Ausschreibung mitgeteilt.

Mit der Anmeldung verpflichtet der Teilnehmer sich an die Anordnungen der Lehrgangsleitung zu halten.

Die zur Teilnahme ggf. erforderlichen Lehrgangsvoraussetzungen sind, gemäß der entsprechenden Ausschreibung, nachzuweisen. Teilnehmer, die die Voraussetzungen zu Lehrgangsbeginn nicht nachweisen, kann die Teilnahme versagt werden und ggf. der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt werden.

Teilnahmebeitrag

Der Teilnehmerbeitrag wird in bar bei Lehrgangsbeginn erhoben. Im Ausnahmefall kann der Teilnehmerbeitrag auch in Rechnung gestellt und nachträglich überwiesen werden. Dies ist jedoch vorab mit der Lehrgangsleitung abzustimmen.

Zusage / Absage von Lehrgangsplätzen

Erfolgt keine Absage seitens der Ortsgruppe, ist von einer Zusage auszugehen.

Muss der Lehrgang mangels Teilnehmer ausfallen, werden die Teilnehmer darüber informiert.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

  • Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich.
  • Nach dem Anmeldeschluss oder bis 14 Tage vor dem Lehrgangsbeginn beträgt die Stornogebühr inklusive Verwaltungsaufwand in Höhe von 25% des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch 10,- €.
  • Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmerbeitrag nicht mehr erstattet werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird eine Stornogebühr inklusive Verwaltungsaufwand in Höhe von 25% des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch 10,- € in Rechnung gestellt. Hierzu muss das ärztliche Attest bis spätestens 3 Tage nach dem Lehrgangsbeginn in der Geschäftsstelle der Ortsgruppe oder per E-Mail unter seminare@vorsfelde.dlrg.de vorliegen. Außerdem muss sich der Teilnehmer bis zum Lehrgangsbeginn bei der Lehrgangsleitung telefonisch abmelden.

Lehrgangsänderungen

Änderungen werden den Teilnehmer so früh wie möglich mitgeteilt.

Lehrgangsort und -zeit

Den Lehrgangsort und  -zeit entnehmen sie bitte der Ausschreibung.

Verpflegung

Eine Verpflegung ist nur entsprechend der Ausschreibung inklusive. Bei Nichtinanspruchnahme der Verpflegung kann keine Kostenreduzierung des Teilnehmerbeitrages erfolgen. Unverträglichkeiten bei Speisen sind rechtzeitig der Lehrgangsleitung mitzuteilen. Auf eine entsprechende Verpflegung besteht jedoch kein Anspruch.

Fahrtkostenregelung

Fahrtkosten werden nur gemäß Regelung zur Fahrtkostenerstattung der Ortsgruppe erstattet.

Versicherungsschutz

Die Teilnehmer sind im Rahmen der DLRG versichert. Es besteht kein Versicherungsschutz bei eigenständigen Fahrten während der Veranstaltung.

Einwilligung zur Foto- und Filmfreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer drauf hin, dass während des Lehrganges von ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden könnten. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung des Lehrganges in der Presse und der Homepage bzw. Social Media der Ortsgruppe. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Sie können diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder unter widerruf@vorsfelde.dlrg.de widerrufen. Jedoch ha dies keine rückwirkende Wirkung.

Genehmigt durch den Vorstand der Ortsgruppe am 09.01.2019

 

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